ASTM News

07
Juil

Für eine gerechte Transition

Für die ASTM darf Luxemburgs Energiewende nicht zu Lasten der Schwächsten gehen.

Anlässlich der kürzlichen Veröffentlichung der ersten globalen Benchmark zur Einhaltung der Menschenrechte durch die größten Wind- und Solarunternehmen der Welt[1], stellte sich heraus, dass den meisten von ihnen die notwendigen Kontrollmechanismen fehlen, um Missbräuche gegen die Gemeinschaften und Arbeitnehmer zu vermeiden, von denen ein gerechter Übergang abhängt. Seit 2010 hat das Business & Human Rights Resource Centre 197 Anschuldigungen wegen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien auf der ganzen Welt ermittelt, 23 davon wurden seit Anfang dieses Jahres erhoben. Zu den mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen gehören: Tötungen, Drohungen und Einschüchterungen, Landraub, unsichere Arbeitsbedingungen und Armutslöhne sowie die Bedrohung bzw. Entziehung der Lebensgrundlagen der indigenen Völker.

Es wird erwartet, dass der Einsatz und die Verbreitung von Technologien erneuerbarer Energien eine Schlüsselrolle bei der Verringerung unseres kollektiven Kohlenstoff-Fußabdrucks spielen werden, aber ihre sozialen Auswirkungen werden selten berücksichtigt und die luxemburgische Regierung bildet da keine Ausnahme. Damit der Übergang allen zugute kommt, auch den verwundbarsten Bevölkerungsgruppen, ist es notwendig, die soziale Dimension zu integrieren, indem ein menschenrechtsbasierter Ansatz für den Klimawandel und die damit verbundenen politischen Maßnahmen gewählt wird.

Nach dem vom Business and Human Rights Resource Centre (BHRRC) durchgeführten Benchmarking erzielte fast die Hälfte der 15 größten börsennotierten Wind- und Solarunternehmen (7/16) ein Ergebnis von weniger als 10% und drei Viertel (12/16) weniger als 40% für ihre Menschenrechtspolitik. Der Durchschnittswert beträgt nur 22%, was darauf hindeutet, dass die Branche insgesamt noch einen langen Weg vor sich hat, um die Achtung der Menschenrechte von Gemeinschaften und Arbeitnehmern in ihren Betrieben und entlang der Wertschöpfungskette zu demonstrieren. Der BHRRC stellt fest, dass das Fehlen einer Menschenrechtspolitik in hohem Maße mit Missbrauchsvorwürfen korreliert. Die weit verbreitete und eklatante Praxis der Landnahme spiegelt sich beispielsweise darin wider, dass kein Unternehmen dafür punkten konnte, dass es über Richtlinien zur Achtung der Landrechte verfügt, den Landerwerbsprozess steuert oder die faire und gerechte Umsiedlung von Bewohnern fördert.

Nach Untersuchungen des BHRRC ist Lateinamerika die Region mit den meisten Anschuldigungen wegen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (121 Anschuldigungen seit 2010, 61% der Anschuldigungen weltweit). Die Organisation CEDIB[2](Dokumentations- und Informationszentrum in Bolivien), ein Partner von ASTM und spezialisiert auf das Studium des Extraktivismus, stellt fest, dass die Energiewende zwar den Verzicht auf fossile Brennstoffe und die Nutzung erneuerbarer Energien vorschlägt, aber weiterhin Rohstoffe für den Bau von Infrastrukturen verlangt, die hauptsächlich mit der Energiespeicherung zusammenhängen. Dies führt zu einem Anstieg der Nachfrage nach bestimmten Mineralien wie Lithium, Kobalt, Tantal, Kupfer u.a., deren Vorkommen sich hauptsächlich in den Ländern des Globalen Südens befinden. Diese ständig steigende Nachfrage nach Ressourcen führt in vielen Fällen zu Menschenrechtsverletzungen in den umliegenden Gemeinden. Zum Beispiel droht die industrielle Ausbeutung von Lithium in der Salzwüste von Uyuni, wo sich ein Großteil der weltweiten Lithiumreserven befinden, das dortige natürliche Ökosystem zu zerstören, von dem der Lebensunterhalt der Menschen dieser Region abhängt.

Welches sind die menschenrechtlichen Verpflichtungen im Luxemburger Klimaprogramm?

Nach den auf der Website gouvernement.lu veröffentlichten Informationen, stehen die Menschenrechte im Mittelpunkt der luxemburgischen Klimapolitik[3]. In diesem Zusammenhang soll Luxemburg auf der COP 25 in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Umweltvölkerrecht den Bericht Rights in Changing Climate – Human Rights Under the UN Framework Convention on Climate Change (Rechte im Klimawandel – Menschenrechte im Rahmen der UN-Klimakonvention) lanciert haben, ein Bericht, der sich für die Integration eines menschenrechtsbasierten Ansatzes im Kampf gegen den Klimawandel einsetzt. Es ist daher überraschend, dass die Menschenrechte im kürzlich veröffentlichten Nationalen Energie- und Klimaplan Luxemburgs nur am Rande[4]angesprochen werden. In seiner jetzigen Form kann dieser Plan kein Ersatz für eine kohärente Klimapolitik sein, da die Gefahr besteht, dass er für bestimmte gefährdete Bevölkerungsgruppen negative Auswirkungen hat.

Angesichts der Ergebnisse des BHRRC-Berichts über Menschenrechtsverletzungen in der Solar- und Windenergieindustrie, angesichts der Tatsache, dass der Anteil dieses Sektors an den im Großherzogtum verwalteten Investitionen tendenziell zunimmt und angesichts des Engagements der Regierung, den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Elektromobilität zu fördern, ist es unerlässlich, dass die Regierung :

  • eine Verabschiedung und Anwendung konkreter Menschenrechtsgarantien und -standards in der nationalen Klima- und Energiepolitik beschließt.
  • Eine Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen mit Sitz in Luxemburg einführt.
  • Regelmäßig darüber berichtet, welche Auswirkungen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels auf die Menschenrechte haben.

Allgemeiner ausgedrückt: Wenn es der Regierung mit der Bekämpfung des Klimawandels und der Menschenrechtsverletzungen ernst ist, sollte sie sich auch für eine deutliche Verringerung des Verbrauchs von Konsumgütern und Energie, sogar von erneuerbaren Energien, einsetzen. Dies würde ganz allgemein zu weniger Druck auf die Bevölkerungen des Globalen Südens und weltweit, und zu einer stärkeren Achtung der Menschenrechte führen.

[1]https://www.business-humanrights.org/en/renewable-energy-human-rights-benchmark

[2]https://cedib.org

[3]https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2019/12-decembre/13-dieschbourg-cop25.html

[4]Die Menschenrechte werden in Kapitel 3.1.3 « Andere Elemente der Dimension » kurz erwähnt.

 

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