Referendum, 7. Juni 2015, Frage Nr. 2
Die demografische Situation Luxemburgs ist einzigartig in Europa. Im Jahr 2014 waren 45% der Bevölkerung Ausländer, davon kamen 87% aus einem anderen EU-Staat. In einigen Gemeinden liegt der Ausländeranteil der Bevölkerung bei über 50%, in der Gemeinde Luxemburg sogar bei 69%.
Auch die Arbeitsmarktsituation ist einmalig in Luxemburg: 28% der Beschäftigten sind luxemburgische und 28% sind nicht-luxemburgische Einwohner und 44% sind Grenzgänger. Das heißt, dass die große Mehrzahl der Einkommenssteuerzahler und der Sozialversicherungszahler nicht-luxemburgische Arbeitskräfte sind (72%).
Bei den Parlamentswahlen sind derzeit nur die Luxemburger wahlberechtigt. Gemäß der Bevölkerungszahlen des Statec waren am 1. Januar 2014 insgesamt 437.663 Einwohner 18 Jahre alt oder älter, davon hatten 241.493 die luxemburgische Nationalität und waren wahlberechtigt. Das sind rund 55%.
Demokratisches Ungleichgewicht
Eine Studie über das Wählerprofil, die der Statec im Oktober 2013 veröffentlichte, zeigt ein Bild eines eindeutigen demokratischen Ungleichgewichts. Von den Wahlberechtigten arbeiten nämlich 44,3% im staatlichen und parastaatlichen Sektor. 31,4% sind 60 Jahre alt oder älter und 21,1% sind Rentner.
Wenn man noch die Tatsache dazu nimmt, dass 45% der Einwohner aufgrund ihrer Nationalität von den Legislativwahlen ausgeschlossen sind, ergibt sich eine dreifache Schieflage: die luxemburgischen Einwohner stellen 100% der Wählerschaft obwohl sie nur 55% der Bevölkerung ausmachen; die staatlichen und parastaatlichen Bediensteten sind gegenüber den Wählern, die in der Privatwirtschaft arbeiten, überrepräsentiert und die älteren Wähler sind gegenüber den jüngeren Wahlberechtigten auch überrepräsentiert.
Diese drei Ungleichgewichte könnten beseitigt werden, wenn den ausländischen Mitbürgern das Wahlrecht gewährt werden würde.
Bedingt durch die Dynamik der luxemburgischen Wirtschaft wächst die Bevölkerung jährlich um Netto 12.000 Personen, davon sind 10.000 Personen Einwanderer. Die Luxemburger werden also in absehbarer Zeit die Minderheit im Großherzogtum darstellen. Unter den Staaten mit einer demokratischen Staatsform ist diese Situation einzigartig in der ganzen Welt.
Es stellt sich also die Frage, ob ein Land, das 50% seiner Bürger von der Wahl der Volksvertreter ausschließt noch als Demokratie gelten kann. Gleichheit vor dem Gesetz zählt seit der französischen Revolution zu den Hauptmerkmalen einer modernen Demokratie. Diese Gleichheit müsste insbesondere in Luxemburg auch gegenüber dem Grundgesetz, d.h. der Verfassung, gelten.
Nationalität versus demokratische Mitbestimmung
Ganz besonders in Luxemburg, mit seiner spezifischen Demografie und Arbeitsmarktsituation, sollte die Ausübung demokratischer Rechte nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden sein. Sonst schafft man eine gespaltene Gesellschaft in der die Hälfte der Mitglieder Bürger zweiter Klasse sind.
Die auf Initiative von großen Teilen der Zivilgesellschaft ins Leben gerufene Plattform „Migration und Integration“ ist der Meinung, dass Menschen, die in Luxemburg arbeiten und leben – vielleicht nur für eine begrenzte Zeit – und Steuern und Sozialabgaben zahlen, auch unter bestimmten Bedingungen politisch mitbestimmen dürfen, und dies auf allen Ebenen.
Die von Referendumsgegnern und Nationalpopulisten aufgestellte Forderung, „wenn Ausländer wählen möchten sollten sie die luxemburgische Nationalität beantragen“ zeugt von einem schwachen Demokratieverständnis und einer Kategorienverwirrung.
Die Nationalität eines Landes annehmen ist von einer ganz anderen Kategorie als demokratische Mitbestimmung. Bei ersterem handelt es sich tatsächlich darum Mitglied eines anderen Volkes zu werden und dessen Geschichte, Staatsform, Sprache, Kultur, Denkweise und Lebensform zu adoptieren. Dies ist ein ganz persönlicher Schritt, der nicht jeder, der sich lediglich an den demokratischen Prozessen beteiligen möchte, so leicht tätigen kann. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft sollte nicht nur wegen dem Wahlrecht beantragt werden, sondern nur wenn man sich tief verankert in zwei Kulturen fühlt.
Für die Plattform ergibt es keinen Sinn dauerhafte Zugehörigkeit zu einer Nation als Vorbedingung für demokratische Mitbestimmung zu verlangen. Mitbestimmung und Gleichheit vor dem Gesetz sind demokratische Grundprinzipien, die viel älter sind als die heutigen Nationalstaaten (die erst im 19. Jahrhundert entstanden sind). Andererseits kann das Wahlrecht dazu führen, dass nicht-luxemburgische Mitbürger den Wunsch bekommen über das Wahlrecht hinaus auch noch die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Demokratische Mitbestimmung ist ein Recht, das normalerweise daraus erwächst, dass man Mitglied einer Gesellschaft ist. Dies mag auch einer der Gründe gewesen sein, warum auf EU-Ebene mit der Einführung der Unionsbürgerschaft die Staatsbürgerschaft bereits weitgehend von den demokratischen Rechten entkoppelt wurde. EU-Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland leben, haben mit der Unionsbürgerschaft das Recht erhalten im Wohnland an den Kommunal- und Europawahlen teilzunehmen. Dies war ein erster Schritt in Richtung Schaffung einer einbeziehenden Gesellschaft in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Luxemburg könnte nun den nächsten Schritt gehen in Richtung einer „alle einbeziehenden“ Gesellschaft.
Am 7. Juni haben die luxemburgischen Staatsbürger die Chance ihre nicht-luxemburgischen Mitbürger als vollwertige demokratische Mitglieder der Luxemburger Gesellschaft anzuerkennen indem sie die 2. Referendumsfrage mit JA beantworten.
La plateforme Migrations & Integration – www.minte.lu
Illustration : LOGO Voting Luxembourg – Zesumme liewen, zesumme wielen!





